Title: Alarmanlage mit Kamera – darf ich den Hauseingang filmen?
Author: RegioHelden
Published: 15. April 2021
Last modified: 15. Juli 2024

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# Alarmanlage mit Kamera – darf ich den Hauseingang filmen?

 Veröffentlicht am 15. April 202115. Juli 2024

## Alarmanlage mit Kamera – darf ich den Hauseingang filmen?

Wer sich vor Einbrüchen schützen möchte, hat heute dank **moderner Sicherheitstechnik**
viele Möglichkeiten. Alarmanlagen mit Videokameras sind dabei besonders beliebt 
und helfen Ihnen dabei, **unbefugte Personen auf Ihrem Grundstück** leichter zu 
ermitteln. Wir von Benz-Alarm in Stuttgart und Ludwigsburg beraten Sie zu der Frage,
ob Sie Ihren Hauseingang und weitere Bereiche mit der Kamera filmen dürfen und was
Sie dabei beachten müssen.

## Alarmanlage mit Kameraüberwachung – das ist erlaubt

Grundsätzlich dürfen Sie auf Ihrem privaten Grundstück eine [Kameraüberwachung](https://www.benzalarm.de/videoueberwachung/?output_format=md)
anbringen. Wichtig ist es jedoch, dass Sie **keine öffentlichen Bereiche** wie die
Straße auf dem Bild festhalten und auch **nicht das Nachbargrundstück** mit überwachen.
Wenn Sie Ihren Hauseingang filmen möchten, müssen Sie also darauf achten, dass Sie
auch wirklich nur Ihr Grundstück im Bild haben. Sollte eine derartige Anbringung
bei Ihnen nicht möglich sein, können Sie praktische **Maskierungsfunktionen** verwenden,
die die entsprechenden Bereiche unscharf darstellen.

## Diese Strafen drohen bei einem Verstoß gegen geltende Gesetze

Es ist wichtig, dass Sie sich an die **geltende Rechtsprechung** bei der Anbringung
einer Kameraüberwachung auf Ihrem Grundstück halten. Holen Sie sich im Zweifel immer
anwaltlichen Rat ein, damit Sie sich vor **hohen Strafen** schützen können. Mehrere
Tausend Euro wurden Geschädigten in der Vergangenheit bereits zugesprochen, die 
heimlich von Kameras überwacht wurden. Drohende Strafen können daher schnell die
Höhe der Anschaffungskosten einer Alarmanlage überschreiten.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten durchaus unterschiedliche rechtliche
Rahmenbedingungen zur Anbringung einer Kameraüberwachung auf dem eigenen Grundstück.
Sie müssen daher auch **regionale Gegebenheiten** mitberücksichtigen.

## Videoaufzeichnung als Beweis vor Gericht

Trotz Alarmanlage ist es zu einem Einbruch in Ihr Haus gekommen? Wenn Sie nun eine
Videoaufzeichnung der Täter oder Täterinnen haben, ist es verständlich, wenn Sie
selbst alles dafür tun möchten, die Personen zu identifizieren und zu stellen. Doch
verzichten Sie unbedingt darauf, die Bilder in öffentlichen Netzwerken zu posten.
Denn durch diese Art der Selbstjustiz verletzen Sie das **Persönlichkeitsrecht Dritter**
und es können Ihnen schnell empfindliche Strafen drohen.

Allerdings werden Videobeweise **vor Gericht bereits immer häufiger akzeptiert**
und verwertet. Wenn ein Tatverdächtiger oder eine Tatverdächtige ermittelt wurde,
können daher Ihre Aufzeichnungen zur Überführung und Verurteilung beitragen.

## Videoüberwachung im gewerblichen Bereich – die Besonderheiten

Auch im gewerblichen Bereich wird die Videoaufzeichnung immer häufiger eingesetzt.
Der große Unterschied zur Kameraüberwachung bei Ihnen zu Hause besteht darin, dass
Sie unweigerlich nicht nur unbefugte Personen, sondern auch **Kundinnen und Kunden**
sowie **Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter** mit auf dem Bild haben. Hierbei müssen
Sie zwingend die Privatsphäre beachten und auf die Kameraüberwachung **mit Schildern
hinweisen**. Folgende Bereiche dürfen in jedem Falle **nicht gefilmt** werden:

 * Toiletten
 * Umkleiden
 * Pausenraum
 * Andere Bereiche, bei denen die Privatsphäre verletzt wird

Halten Sie auch **in den Arbeitsverträgen** die Videoüberwachung fest und lassen
Sie sich die Akzeptanz von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestätigen.

## Bleiben Sie sicher – auch rechtlich!

Wenn Sie auf diese Punkte achtgeben, ist eine Alarmanlage mit Kameraüberwachung 
ein wirksames Hilfsmittel, um hohe Schäden und Folgekosten durch Einbrüche, Vandalismus
und andere **Verbrechen zu verhindern und vorzubeugen**. Kommt es dennoch zu einem
Fall, lassen sich mit dem Bildmaterial die Täter und Täterinnen leichter ermitteln
und schneller überführen. Nutzen Sie daher die Möglichkeiten, die Ihnen ein derartiges
System bietet – jedoch immer **im gesetzlichen Rahmen**. Wir von Benz-Alarm beraten
Sie gerne umfassend zu den Möglichkeiten und verschiedenen Systemen. Sprechen Sie
uns bei Fragen hierzu gerne an!

## Beitragsnavigation

[Mechanische vs. elektronische Sicherheitstechnik – wo liegen die Unterschiede?](https://www.benzalarm.de/mechanische-vs-elektronische-sicherheitstechnik-wo-liegen-die-unterschiede/)

[Ist die Videoüberwachung an Schulen erlaubt?](https://www.benzalarm.de/ist-die-videoueberwachung-an-schulen-erlaubt/)