Title: Mietwohnung einbruchsicher machen: Wer zahlt die Alarmanlage?
Author: RegioHelden
Published: 27. Oktober 2021
Last modified: 15. Juli 2024

---

# Mietwohnung einbruchsicher machen: Wer zahlt die Alarmanlage?

 Veröffentlicht am 27. Oktober 202115. Juli 2024

Leider passiert es in Deutschland fast im Minutentakt: Unbefugte Personen verschaffen
sich Zutritt zu Wohnungen, Häusern oder Bürogebäuden. Einbrüche sind auch in Mietwohnungen
an der Tagesordnung, wobei sich hier zusätzlich die Frage stellt, wer für das Thema
Einbruchschutz zuständig ist: die mietende oder die vermietende Person? Denn gerade
bei** älteren Immobilien** sind die **Sicherheitsvorkehrungen **oftmals **nicht 
ausreichend** und Nachbesserung ist angesagt. Wir von Benz-Alarm klären Sie auf,
wer dafür bezahlen muss.

## Wer ist für das Thema Einbruchschutz in der Mietwohnung verantwortlich?

Laut** § 535 I 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)** ist die Vermieterin oder der Vermieter
dazu verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu erhalten, den die Räumlichkeiten
zum **Zeitpunkt des Vertragsschlusses** hatten. Nicht mehr und nicht weniger. Stellen
Sie als Mieterin oder Mieter im Nachgang fest, dass die Wohnung nicht Ihren technischen
Ansprüchen hinsichtlich Einbruchschutz genügt, können Sie grundsätzlich **nicht 
mehr** von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter **verlangen**, **aufzurüsten**.
Das gilt auch, wenn der gegenwärtige Zustand der Vorkehrungen nicht mehr den aktuellen
technischen Standards gerecht wird.

![Überwachung der Alarmanlage per Smart Home](https://www.benzalarm.de/wp-content/
uploads/sites/918/2021/10/alarmanlage-smart-home-stuttgart.jpg)

© HERRNDORFF_ images – stock.adobe.com

## Wann muss die vermietende Person dennoch nachbessern?

Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen die vermietende Person handeln muss. Dies
ist beispielsweise der Fall, wenn bereits **mehrere Einbruchsversuche** vorliegen
oder das unbefugte **Eindringen **sogar **gelungen **ist. Auch **Einbruchsspuren**,
die darauf hindeuten, dass die Mietwohnung nicht mehr sicher ist, zwingen die vermietende
Person dazu, die Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

Des Weiteren muss die vermietende Person bei **Mängeln**, die **nicht durch die 
Mieterin oder den Mieter verursacht** wurden, nachbessern. Das gilt zum Beispiel
bei einer Wohnungstür, die nicht mehr schließt oder wenn eine Alarmanlage bereits
bei Vertragsschluss nicht funktionierte.

## Dürfen Mieterinnen und Mieter für Einbruchschutz sorgen?

Wenn Sie schon nicht befugt sind, von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter Nachbesserung
zu verlangen, stellt sich berechtigterweise die Frage, ob Sie selbst aktiv werden
dürfen. Die Antwort lautet: Ja.** Sie dürfen Sicherheitsvorkehrungen treffen**, 
sofern Sie sich in Ihrer Mietwohnung nicht wohlfühlen. Allerdings sollten Sie dabei
auf Nummer sichergehen und die **gewünschten Veränderungen** mit Ihrer Vermieterin
oder Ihrem Vermieter vorher **absprechen**.

Das ist vor allem wichtig, wenn die geplanten Maßnahmen** in die Bausubstanz eingreifen**,
was zum Beispiel bei einem Türspion oder einem neuen Schloss der Fall wäre. Auch
der Einbau von Jalousien oder einer Alarmanlage zur Erhöhung der Sicherheitsstandards
ist mit der vermietenden Person abzuklären. Übrigens: Seit 2015 können Sie für die
Einbruchsicherung **finanzielle Zuschüsse** beantragen. Gerne beraten wir Sie näher
zum Thema **KfW-Förderung**!

## Sicher ausgestattet mit Benz-Alarm

Sie fühlen sich in Ihrer Mietwohnung nicht sicher und möchten die technischen Standards
erhöhen? Dann sind Sie bei uns von Benz-Alarm genau richtig. Moderner und wirksamer
[Einbruchschutz](https://www.benzalarm.de/einbruchschutz/?output_format=md) gegen
unerwünschte Eindringlinge ist unsere Kernkompetenz. Ob als **Privatperson **oder**
Unternehmerin bzw. Unternehmer**: Lassen Sie sich beraten und wirken Sie mit **hochwertiger
Sicherheitstechnik** wie einer Mehrfachverriegelung, Sicherheitsbeschlägen oder 
Einbruchmeldeanlagen einem gewaltsamen Eintreten entgegen.

## Beitragsnavigation

[Alarmanlage kaufen: Worauf ist zu achten?](https://www.benzalarm.de/alarmanlage-kaufen-worauf-ist-zu-achten/)

[Wer installiert meine Alarmanlage?](https://www.benzalarm.de/alarmanlage-installieren/)