Title: Videoüberwachung – wann ist diese zulässig?
Author: RegioHelden
Published: 1. April 2019
Last modified: 6. Juli 2021

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# Videoüberwachung – wann ist diese zulässig?

 Veröffentlicht am 1. April 20196. Juli 2021

Der deutsche Staat unterscheidet bei der **Gesetzeslage der Videoüberwachung** drei
Gruppen: **privates Umfeld**, **öffentliche Plätze** und **Arbeitsplatz**. Um einen
Überblick zu erhalten, beantworten wir von Benz-Alarm GmbH Sicherheitssysteme aus
Stuttgart, wann eine [Videoüberwachung](https://www.benzalarm.de/videoueberwachung/?output_format=md)
in diesen Bereichen zulässig ist.

## Videoüberwachung im privaten Bereich

Bei der Installation von Überwachungskameras sind zunächst die rechtlichen Grundlagen
einzuhalten. Im Privatbereich müssen wegen der örtlichen Gegebenheiten auch Einzelfallbetrachtungen
vorgenommen werden. Hierbei gibt es zwei zu prüfende Voraussetzungen: die **Rechtmäßigkeit**
und die **Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung**.

Die private Umgebung, dazu gehören Grundstück und Wohnung, dürfen grundsätzlich 
überwacht werden. Personen, die sich innerhalb dieses Bereichs befinden, dürfen 
nur nach Zustimmung gefilmt werden. Das gilt ebenso für Bedienstete, wie Putzkräfte
oder Babysitter. Die Aufzeichnung des öffentlichen Umfeldes, wie Wege, Plätze und
Straßen, ist im Regelfall nicht erlaubt. Gleiches gilt für das Filmen von fremdem
Privatbereichen, wenn die Kamera beispielsweise auf das Grundstück des Nachbarn 
gerichtet ist. Je nach **Grund der Überwachung** kann die Aufzeichnung des privaten,
aber öffentlich zugänglichen Umfelds im Einzelfall jedoch erlaubt sein. Die **Überwachung
des Eingangsbereichs** einer Wohnanlage ist ein solch kritischer Fall.

![Videoüberwachung zuhause](https://www.benzalarm.de/wp-content/uploads/sites/918/
2019/04/videoueberwachung-zuhause.jpg)

© adobe/phonlamaiphoto

Vor der Anbringung der Überwachungskamera muss der Eigentümer prüfen, ob eine Aufzeichnung
einem berechtigten Interesse nachkommt, wie zum Beispiel dem Schutz des Grundstücks.
Zudem ist das **Persönlichkeitsrecht von Personen**, die sich im überwachten Umfeld
aufhalten, zu wahren. Das Filmen des privaten Umfelds sollte daher in Balance zwischen
berechtigtem Interesse und dem Hausrecht stehen.

## Überwachung öffentlich zugänglicher Plätze

Auch hier muss eine Abwägung zwischen dem begründeten Interesse einer Aufzeichnung,
wie die **Überwachung des Staates zu Sicherheitsgründen**, und dem persönlichen 
Recht der Betroffenen vorgenommen werden. Im Regelfall ist die Überwachung von öffentlich
zugänglichen Räumen nur erlaubt, wenn sie von staatlichen Stellen durchgeführt wird.
In Sonderfällen kann die Aufnahme von Privatpersonen zur **Erhaltung des Hausrechts**
erlaubt sein. Wichtig ist, dass die Überwachung kenntlich gemacht wird, beispielsweise
durch ein entsprechendes Hinweisschild, und die Daten nur für den geplanten Zweck
verwendet und anschließend gelöscht werden.

![Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen](https://www.benzalarm.de/wp-content/
uploads/sites/918/2019/04/videoueberwachung-oeffentlich.jpg)

© apassara – stock.adobe.com

Zu den öffentlich zugänglichen Bereichen gehören:

 * Haltestellen und Bahnhöfe
 * Cafés und Restaurants
 * Geschäfte und Kaufhäuser
 * Einkaufspassagen
 * Spielhallen
 * Banken
 * Öffentliche Plätze und Wege

## Videoaufnahmen am Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz ist ein Ausnahmefall des privaten Bereichs. Er zählt formell zum
privaten Umfeld, unterliegt jedoch einer Sonderregelung wegen der spezifischen Interessenlage
der Beteiligten. Die Aufnahmen am Arbeitsplatz müssen im Verhältnis zu den **zu 
schützenden** **Rechten des Arbeitgebers** **und Arbeitnehmers** stehen. Zusätzlich
sind Gerichtsurteile und arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten.

![Videokamera zur Sicherheit erhältlich bei Benz-Alarm GmbH Sicherheitssysteme](
https://www.benzalarm.de/wp-content/uploads/sites/918/2019/04/videoueberwachung-
am-arbeitsplatz.jpg)

© titikul_b – stock.adobe.com

Damit die Aufnahmen rechtlich zulässig werden, ist eine Einwilligung der Betroffenen
oder eine Betriebsvereinbarung, welche die **Überwachung am Arbeitsplatz** regelt,
notwendig. Außerdem muss die Videoüberwachung aufgrund berechtigter Interessen vorliegen,
wie zum Beispiel aus Gründen der Überwachung in einer Bank. Wenn die Aufzeichnung
Straftaten von Mitarbeitern und Dienstleistern vorbeugen sollen, muss zunächst ein
begründeter Verdacht bestehen.

## Beitragsnavigation

[Die 5 größten Irrtümer im Bereich der Sicherheitstechnik](https://www.benzalarm.de/die-5-groessten-irrtuemer-im-bereich-der-sicherheitstechnik/)

[Was ist bei der Videoüberwachung der Geschäftsräume zu beachten?](https://www.benzalarm.de/was-ist-bei-der-videoueberwachung-der-geschaeftsraeume-zu-beachten/)