Title: Was ist bei der Videoüberwachung der Geschäftsräume zu beachten?
Published: 30. April 2019
Last modified: 6. Juli 2021

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# Was ist bei der Videoüberwachung der Geschäftsräume zu beachten?

 Veröffentlicht am 30. April 20196. Juli 2021 von [](https://www.benzalarm.de/author/)

Damit Ihre Geschäftsräume vor unbefugtem Zugang, Einbruch und Diebstahl geschützt
sind, können Sie Überwachungskameras installieren. Jedoch gibt es dabei einige Vorgaben
zu beachten. Wir von der Benz-Alarm GmbH Sicherheitssysteme sind der Partner für
Ihre [Sicherheitstechnik](https://www.benzalarm.de/?output_format=md) und [Einbruchschutz](https://www.benzalarm.de/einbruchschutz/?output_format=md)
in Stuttgart und Ludwigsburg und beraten Sie gerne ausführlich zum Thema [Videoüberwachung ](https://www.benzalarm.de/videoueberwachung/?output_format=md)
in Ihren Räumen – ob Bürogebäude, Arztpraxis, Ladengeschäft oder Fabrik.

![Illustration einer Videokamera zur Videoüberwachung](https://www.benzalarm.de/
wp-content/uploads/sites/918/2019/04/videoueberwachung-illustration.jpg)

© blende11.photo – stock.adobe.com

## Das dürfen Sie überwachen

Bei der Frage, was Sie videoüberwachen dürfen, geht es darum, inwieweit Sie von 
Ihrem **Hausrecht **Gebrauch machen können, ohne die **Persönlichkeitsrechte** anderer
zu verletzen. Es sind somit folgende Aspekte zu beachten:

 * Hausrecht
 * Persönlichkeitsrecht
 * Rechtmäßigkeit
 * Verhältnismäßigkeit

Grundsätzlich gilt, dass Sie **auf Ihrem Privatgelände filmen dürfen**. In dem Radius
der Videoüberwachungen dürfen **keine Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen
und Straßen **liegen. Grundsätzlich verboten ist die Videoüberwachung von **sanitären
Anlagen, Umkleiden und Arbeitsplätzen**.

Auch wenn Sie nur das eigene Grundstück überwachen, müssen Sie dafür einen Grund,
also ein **berechtigtes Interesse** haben. Darunter fällt zum Beispiel nicht, dass
Sie Ihre Kunden und ihr Verhalten zu Marketingzwecken beobachten möchten. Berechtigte
Gründe sind dagegen der **Schutz des Eigentums**, zum Beispiel vor Beschädigung,
Diebstahl und Einbruch.

## Beachten Sie die Rechte Ihrer Mitarbeiter

Die konsequente und konstante Überwachung Ihrer Mitarbeiter ist nicht rechtens. 
Jedoch lässt sich in vielen Fällen nicht vermeiden, dass auch die Mitarbeiter von
der Videoüberwachung erfasst werden, beispielsweise wenn sie sich im Kassenbereich
Ihres Ladengeschäfts bewegen oder im Restaurant die Gäste bedienen. In diesen Fällen
müssen Sie die **Mitarbeiter darüber informieren, dass sie aufgezeichnet werden**,
und ebenso darüber, wo genau die Kameras installiert sind. Außerdem müssen die Mitarbeiter
der **Aufzeichnung zustimmen**.

Eine gezielte Personenüberwachung von einzelnen Mitarbeitern ist nur in seltenen
Ausnahmefällen erlaubt. Das ist der Fall, wenn ein **expliziter Verdacht** vorliegt
und sich Ihre Anschuldigungen nicht anderweitig beweisen lassen. Jedoch ist lediglich
eine Überwachung über einen bestimmten Zeitraum vertretbar.

![Videoüberwachung im Büro](https://www.benzalarm.de/wp-content/uploads/sites/918/
2019/04/videoueberwachung-in-buero.jpg)

© adobe/stnazkul

## Achten Sie auf die Informationspflicht

Neben Ihren Mitarbeitern müssen Sie auch alle anderen Personen, die den überwachten
Bereich betreten, auf die Überwachung hinweisen. Am besten bringen Sie dafür **Hinweisschilder
oder Aufkleber** mit einem entsprechenden Symbol und mit den Kontaktdaten der für
die Überwachung verantwortlichen Firma an. Das gilt gleichermaßen bei** Kamera-Attrappen**.
Die Hinweise müssen gut sichtbar schon vor dem Überwachungsbereich angebracht sein.

## Treffen Sie die nötigen technischen Vorkehrungen

Vor allem bei schwenkbaren Kameras müssen Sie die Ausrichtung Ihrer Überwachungskameras
genau überprüfen, damit Sie nur den **erlaubten Bereich** abdecken. Achten Sie außerdem
auf eine **ausreichende Netzwerksicherheit**, sodass Ihre Bildaufnahmen nicht in
falsche Hände geraten. Im schlimmsten Fall werden sie sonst selbst zum Sicherheitsrisiko.
Zudem sind grundsätzlich **nur Bildaufnahmen **erlaubt. Besitzt Ihre Kamera eine
Audio-Funktion, schalten Sie diese vorsichtshalber ab.

Nicht zuletzt sind die je nach Bundesland unterschiedlich geregelten **Löschfristen**
der aufgenommenen Daten zu beachten. In der Regel gilt, dass Sie die Aufnahmen sofort
löschen müssen, wenn der Aufnahmezweck erfüllt ist, wenn Sie also beispielsweise
am nächsten Tag Ihre Geschäftsräume wieder aufschließen und alles unversehrt ist.
Sie können die Aufnahmen regelmäßig manuell löschen oder auch eine spezielle Technik
benutzen, die dies automatisch für Sie übernimmt und die Aufzeichnungen überschreibt.

![Security überwacht mit Videoüberwachung](https://www.benzalarm.de/wp-content/uploads/
sites/918/2019/04/security-ueberwachung.jpg)

© New Africa – stock.adobe.com

## So sichern Sie sich rechtlich ab

Grundsätzlich sollten Sie sich vor der Installation von Überwachungskameras mit 
den **Datenschutzgesetzen Ihres Bundeslandes** auseinandersetzen. Lassen Sie Ihre
Maßnahmen am besten von Ihrem **Datenschutzbeauftragten **vorab kontrollieren. Geben
Sie zudem Ihren Mitarbeitern, die für die Videoüberwachung zuständig sind, eine 
angemessene Einweisung.

Bei Verstößen gegen die Gesetze können Ihnen Unterlassungs- und Schadensersatzklagen
bis hin zu Freiheitsstrafen drohen. Nicht zuletzt müssen Sie **alle gesetzlichen
Regelungen einhalten**, damit Ihre Aufnahmen im Fall der Fälle als **Beweismittel**
zulässig sind.

## Beitragsnavigation

[Videoüberwachung – wann ist diese zulässig?](https://www.benzalarm.de/videoueberwachung-wann-ist-diese-zulaessig/)

[Die 7 sichersten Tipps für das richtige Verhalten bei einem Einbruch](https://www.benzalarm.de/die-7-sichersten-tipps-fuer-das-richtige-verhalten-bei-einem-einbruch/)