Title: Wer zahlt den Einbruchschutz in einer Mietwohnung? Mieter oder Vermieter?
Author: RegioHelden
Published: 20. Februar 2020
Last modified: 2. Juli 2021

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# Wer zahlt den Einbruchschutz in einer Mietwohnung? Mieter oder Vermieter?

 Veröffentlicht am 20. Februar 20202. Juli 2021

## Wer zahlt den Einbruchschutz in einer Mietwohnung? Mieter oder Vermieter?

Ein Einbruch ist für viele Mieter ein absoluter Albtraum, daher ist **guter Einbruchschutz
umso wichtiger**. Dadurch können Einbrecher abgeschreckt werden und gelangen gar
nicht erst ins Haus. Eine Frage, die sich Mieter immer stellen, ist, wer für die
Kosten des Einbruchschutzes aufkommen muss. Um den individuellen Bedarf festzustellen,
bieten wir von **Benz-Alarm GmbH Sicherheitssysteme** Ihnen eine kostenlose Erstberatung
und planen dann auf Wunsch die Installation und Inbetriebnahme von Sicherheitsmaßnahmen.
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema [Einbruchschutz](https://www.benzalarm.de/einbruchschutz/?output_format=md)
in Ihrer Mietwohnung.

![Haus und Symbol für Einbruchschutz](https://www.benzalarm.de/wp-content/uploads/
sites/918/2020/02/symbol-einbruchschutz.jpg)

© adobeStock/sdecoret

## Pflichten des Vermieters beim Thema Einbruchschutz

Der **Vermieter** ist **nicht dafür zuständig**, die **Einbruchsicherheit** durch
eine Alarmanlage oder gesonderte Vorrichtungen zu verbessern. Er muss gleichwohl**
bauliche Mängel beheben**, die einen Einbruch vereinfachen würden. Lässt sich eine
Tür oder ein Fenster nicht richtig schließen, dann muss der Vermieter hier selbstverständlich
handeln. **Sicherheitsschlösser** darf der Vermieter einbauen, jedoch ist er dazu**
nicht verpflichtet**. Eine **Ausnahme** besteht, wenn ein **erhöhtes Einbruchsrisiko**
vorhanden ist, beispielsweise wenn in der Umgebung verstärkt Einbrüche beobachtet
wurden. Ist das Risiko eines Einbruchs erhöht, kann der Vermieter dazu veranlasst
werden, den Schutz zu erhöhen. Dies ist aber jeweils individuell zu bewerten und
wir empfehlen in einem solchen Fall, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Vermieter/Mieter
eine Lösung finden.
 Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen **erhöhten Einbruchschutz
im Mietvertrag zu verankern**. In diesem Fall ist festgelegt, dass der Vermieter
diesen Schutz zu gewährleisten hat, jedoch kann er mit den Kosten eine höhere Miete
rechtfertigen. Gleiches gilt bei Umbaumaßnahmen, die den Einbruchschutz verbessern,
denn diese erhöhen auch den Wert der Wohnung und können daher auf den Mieter umgelegt
werden.

## Das können Mieter selbst tun, um den Schutz zu verbessern

Der Mieter darf **ohne Zustimmung** **keine Veränderungen** an der Wohnung vornehmen,
die die Bausubstanz verändern. Er ist außerdem verpflichtet, alle Veränderungen 
bei Auszug wieder rückgängig zu machen. Zu den Umbaumaßnahmen, die der Mieter regelmäßig
durchführen darf, wenn er sich die Zustimmung des Vermieters einholt, gehören:

 * Neue Türschlösser oder Türspione
 * Verstärkung der Wohnungstür
 * Fenstergriffe gegen abschließbare Griffe austauschen
 * Einbau eines Querriegels mit Extraschloss

Mieter sollten außerdem darauf achten, dass **Fenster und Türen stets** **gut verschlossen**
sind, wenn die Wohnung verlassen wird. Das erschwert es den Einbrechern deutlich,
in Ihre Wohnung zu gelangen und sichert Ihr Hab und Gut.
 Wer im Urlaub ist, sollte
darauf achten, dass der Briefkasten **regelmäßig geleert wird**. Eine Zeitschaltuhr
für Rollos und Licht sorgt für zusätzliche Sicherheit. Sie suggeriert einem Beobachter,
dass die Bewohner im Haus sind und ein Einbruch daher zu riskant ist. Aus dem Grund
raten wir auch dringend davon ab, einen geplanten Urlaub online zu verkünden. Das
Risiko, dass ein Einbrecher dies als Einladung wertet, ist **zu hoch**. Unabhängig
vom eingebauten Einbruchschutz hilft auch eine aufmerksame Nachbarschaft, die Einbrecher
abzuschrecken.

![Einbrecher an der Türe - Einbruchschutz bei Benz-Alarm in Stuttgart und Ludwigsburg](
https://www.benzalarm.de/wp-content/uploads/sites/918/2020/02/einbrecher-einbruchschutz-
benz-alarm-stuttgart-ludwigsburg.jpg)

© adobeStock/135pixels

## Haftung im Falle eines Einbruchs

Kommt es trotz aller Maßnahmen zu einem **Einbruch**, dann muss der **Vermieter 
für die Kosten** **aufkommen**, die an kaputten Türen, Schlössern oder Fenster entstehen.
Er ist zudem verpflichtet, diese zeitnah **erneuern zu lassen**. Der **Hausrat**
ist dagegen durch den **Mieter** abzusichern. Hier greift die **Hausratversicherung**,
sofern eine abgeschlossen wurde. Für Schäden am Hausrat oder gestohlenen Hausrat
muss der Vermieter nur dann aufkommen, wenn er durch Bauschäden den Einbruch erst
ermöglicht hat; ein Beispiel hierfür wäre eine defekte Eingangstür, durch die Einbrecher
eindringen konnten. Gerne beraten wir Sie eingehend dazu, mit welchen Maßnahmen 
der [**Sicherheitstechnik**](https://www.benzalarm.de/?output_format=md) Sie einem
Einbruch effektiv vorbeugen können.

## Beitragsnavigation

[Wie suchen sich Einbrecher Häuser aus?](https://www.benzalarm.de/wie-suchen-sich-einbrecher-haeuser-aus/)

[Welche Formen elektronischer Sicherheitstechnik gibt es?](https://www.benzalarm.de/welche-formen-elektronischer-sicherheitstechnik-gibt-es/)

##  Ein Kommentar zu “Wer zahlt den Einbruchschutz in einer Mietwohnung? Mieter oder Vermieter?”

 1.   **Toni** sagt:
 2.  [19. März 2020 um 15:07 Uhr](https://www.benzalarm.de/wer-zahlt-den-einbruchschutz-in-einer-mietwohnung-mieter-oder-vermieter/#comment-73)
 3. Sie schreiben, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, bessere Maßnahmen zum 
    Einbruchsschutz einbauen zu lassen, wenn es in der Gegen vermehrt zu Einbrüchen
    kommt. Gibt es dazu Regelungen? Wir wohnen in Hamburg St. Georg, das ist ein hippes
    Problemviertel. Es kommt hier schon zu Einbrüchen.

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