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Was ist bei der Videoüberwachung der Geschäftsräume zu beachten?

Damit Ihre Geschäftsräume vor unbefugtem Zugang, Einbruch und Diebstahl geschützt sind, können Sie Überwachungskameras installieren. Jedoch gibt es dabei einige Vorgaben zu beachten. Wir von der Benz-Alarm GmbH Sicherheitssysteme sind der Partner für Ihre Sicherheitstechnik und Einbruchschutz in Stuttgart und Ludwigsburg und beraten Sie gerne ausführlich zum Thema Videoüberwachung in Ihren Räumen – ob Bürogebäude, Arztpraxis, Ladengeschäft oder Fabrik.

Illustration einer Videokamera zur Videoüberwachung
© blende11.photo – stock.adobe.com

Das dürfen Sie überwachen

Bei der Frage, was Sie videoüberwachen dürfen, geht es darum, inwieweit Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen können, ohne die Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen. Es sind somit folgende Aspekte zu beachten:

  • Hausrecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Rechtmäßigkeit
  • Verhältnismäßigkeit

Grundsätzlich gilt, dass Sie auf Ihrem Privatgelände filmen dürfen. In dem Radius der Videoüberwachungen dürfen keine Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen und Straßen liegen. Grundsätzlich verboten ist die Videoüberwachung von sanitären Anlagen, Umkleiden und Arbeitsplätzen.

Auch wenn Sie nur das eigene Grundstück überwachen, müssen Sie dafür einen Grund, also ein berechtigtes Interesse haben. Darunter fällt zum Beispiel nicht, dass Sie Ihre Kunden und ihr Verhalten zu Marketingzwecken beobachten möchten. Berechtigte Gründe sind dagegen der Schutz des Eigentums, zum Beispiel vor Beschädigung, Diebstahl und Einbruch.

Beachten Sie die Rechte Ihrer Mitarbeiter

Die konsequente und konstante Überwachung Ihrer Mitarbeiter ist nicht rechtens. Jedoch lässt sich in vielen Fällen nicht vermeiden, dass auch die Mitarbeiter von der Videoüberwachung erfasst werden, beispielsweise wenn sie sich im Kassenbereich Ihres Ladengeschäfts bewegen oder im Restaurant die Gäste bedienen. In diesen Fällen müssen Sie die Mitarbeiter darüber informieren, dass sie aufgezeichnet werden, und ebenso darüber, wo genau die Kameras installiert sind. Außerdem müssen die Mitarbeiter der Aufzeichnung zustimmen.

Eine gezielte Personenüberwachung von einzelnen Mitarbeitern ist nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt. Das ist der Fall, wenn ein expliziter Verdacht vorliegt und sich Ihre Anschuldigungen nicht anderweitig beweisen lassen. Jedoch ist lediglich eine Überwachung über einen bestimmten Zeitraum vertretbar.

Videoüberwachung im Büro
© adobe/stnazkul

Achten Sie auf die Informationspflicht

Neben Ihren Mitarbeitern müssen Sie auch alle anderen Personen, die den überwachten Bereich betreten, auf die Überwachung hinweisen. Am besten bringen Sie dafür Hinweisschilder oder Aufkleber mit einem entsprechenden Symbol und mit den Kontaktdaten der für die Überwachung verantwortlichen Firma an. Das gilt gleichermaßen bei Kamera-Attrappen. Die Hinweise müssen gut sichtbar schon vor dem Überwachungsbereich angebracht sein.

Treffen Sie die nötigen technischen Vorkehrungen

Vor allem bei schwenkbaren Kameras müssen Sie die Ausrichtung Ihrer Überwachungskameras genau überprüfen, damit Sie nur den erlaubten Bereich abdecken. Achten Sie außerdem auf eine ausreichende Netzwerksicherheit, sodass Ihre Bildaufnahmen nicht in falsche Hände geraten. Im schlimmsten Fall werden sie sonst selbst zum Sicherheitsrisiko. Zudem sind grundsätzlich nur Bildaufnahmen erlaubt. Besitzt Ihre Kamera eine Audio-Funktion, schalten Sie diese vorsichtshalber ab.

Nicht zuletzt sind die je nach Bundesland unterschiedlich geregelten Löschfristen der aufgenommenen Daten zu beachten. In der Regel gilt, dass Sie die Aufnahmen sofort löschen müssen, wenn der Aufnahmezweck erfüllt ist, wenn Sie also beispielsweise am nächsten Tag Ihre Geschäftsräume wieder aufschließen und alles unversehrt ist. Sie können die Aufnahmen regelmäßig manuell löschen oder auch eine spezielle Technik benutzen, die dies automatisch für Sie übernimmt und die Aufzeichnungen überschreibt.

Security überwacht mit Videoüberwachung

© New Africa – stock.adobe.com

So sichern Sie sich rechtlich ab

Grundsätzlich sollten Sie sich vor der Installation von Überwachungskameras mit den Datenschutzgesetzen Ihres Bundeslandes auseinandersetzen. Lassen Sie Ihre Maßnahmen am besten von Ihrem Datenschutzbeauftragten vorab kontrollieren. Geben Sie zudem Ihren Mitarbeitern, die für die Videoüberwachung zuständig sind, eine angemessene Einweisung.

Bei Verstößen gegen die Gesetze können Ihnen Unterlassungs- und Schadensersatzklagen bis hin zu Freiheitsstrafen drohen. Nicht zuletzt müssen Sie alle gesetzlichen Regelungen einhalten, damit Ihre Aufnahmen im Fall der Fälle als Beweismittel zulässig sind.

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