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Datenschutz und Videoüberwachung: So sind Sie auf der sicheren Seite!

Es gibt viele Gründe, warum Sie sich und Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie durch Videoüberwachung sichern und schützen wollen. Dabei gilt es allerdings stets die strengen Vorgaben in Sachen Datenschutz zu beachten. Seit Mai 2018 ist dabei vor allem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) maßgebend. Wir von Benz-Alarm sind Ihre Experten und Expertinnen für Einbruchschutz in Stuttgart.  Bei uns erfahren Sie, was die EU-Verordnung in Bezug auf Videoüberwachung fordert und welche Richtlinien Sie deswegen beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit ihrer Einführung hat die DSGVO das Bundesdatenschutzgesetz als gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung abgelöst.
  • Die Überwachung eines Objekts mit Kameras ist nur dann zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
  • Auch mit berechtigtem Interesse muss frühestmöglich mit Schildern auf die Videoüberwachung hingewiesen werden.

Warum ist die DSGVO für Videoüberwachung wichtig?

Sobald bei der Videoüberwachung einzelne Personen auf den Aufnahmen eindeutig erkennbar sind, handelt es sich um sogenannte personenbezogene Daten. Dabei ist es egal, ob die Kamerabilder nur live auf einen Monitor übertragen oder auch gespeichert werden. In jedem Fall fallen die Aufnahmen in den Bereich der DSGVO und müssen daher auch deren datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen. Diese betreffen vor allem die sichere Speicherung, angemessene Verarbeitung und Löschung.

Welche Richtlinien muss man beachten?

Damit die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen zulässig ist, muss ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ bestehen. Das heißt, dass Sie nachvollziehbare Gründe für die Videoüberwachung benötigen, die dann gegen das Interesse der Aufgezeichneten abgewogen werden. Ein allgemeiner Verweis auf das Hausrecht ist nicht ausreichend, stattdessen müssen konkrete Gründe und Ziele für die Videoüberwachung angeführt werden. Kameras sind zum Beispiel ein gutes Instrument für den Einbruchschutz.

Weiterhin sind Sie verpflichtet, frühestmöglich auf die Videoüberwachung hinzuweisen. Das geht am besten mit entsprechenden Schildern. Nicht zuletzt fordert die DSGVO außerdem, dass die Videoaufnahmen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Sie dürfen außerdem nicht jedem frei zugänglich sein und nicht verbreitet werden.

Wie ist die DSGVO zur Videoüberwachung in meinem Bundesland geregelt?

Da es sich bei der DSGVO um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie in allen Bundesländern gleichermaßen. Die Vorgaben und Richtlinien zur Videoüberwachung sowie Speicherung, Verarbeitung und Löschung der Aufnahmen sind daher deutschlandweit identisch. Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland Sie oder Ihre Immobilie sich befinden.

Fazit: So klappt es mit der DSGVO!

Seit Einführung der DSGVO ist nicht mehr das Bundesdatenschutzgesetz, sondern die Datenschutzgrundverordnung die gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Objekten. Dadurch ist das Anbringen von Kameras und Speichern von Aufnahmen nur noch dann zulässig, wenn dadurch ein berechtigtes Interesse verfolgt wird. Wie bisher auch schon, muss außerdem auf die Überwachung hingewiesen werden.

Sie sind unsicher, ob Sie für Ihr Objekt nach DSGVO zur Sicherheit Videoüberwachung einsetzen dürfen? Gerne beraten wir Sie zu rechtlichen und praktischen Fragen rund um die Videoüberwachung in Stuttgart und helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen zum Einbruch- und Diebstahlschutz.

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