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Eine KfW-Förderung für den Einbruchschutz – sparen Sie sich Geld!

Eine KfW-Förderung für den Einbruchschutz – sparen Sie sich Geld!

Einbruchschutz erhöht die die Sicherheit von Personen und Sachobjekten in einem Gebäude enorm. Dieser Einbruchschutz ist daher eine Investition, die sich lohnt – und durch eine KfW-Förderung können Sie auch noch bares Geld sparen. Wir von Benz-Alarm aus Stuttgart unterstützen Sie gerne bei der Wahl des richtigen Schutzes für Ihre Immobilie. Als VdS-zertifizierter Errichterbetrieb beraten wir Sie umfassend und gehen individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. Wir beraten Sie außerdem gerne dazu, ob die Beantragung einer Förderung für Sie sinnvoll sein kann.

Diese Fördermöglichkeiten gibt es

Sie können zwei unterschiedliche Arten der Förderung erhalten. Zum einen können Sie den Kredit KfW 159 nutzen. Bei diesem Programm erhalten Sie einen Kredit für bis zu 50.000 Euro je Wohnung, wenn Ihr Bauvorhaben den Vorgaben der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) entspricht.

Die zweite Möglichkeit ist ein Zuschuss von der KfW. Sie können hierbei bis zu 1.600 Euro als Zuschuss erhalten. Diesen müssen Sie, anders als den Kredit, nicht zurückzahlen. Wie hoch die tatsächliche Förderung ist, hängt von den Kosten ab, die Ihnen entstehen.

Einbruchschutz mit KfW-Föderung - Sicherheitstechnik in Stuttgart und Ludwigsburg
©Dan Race / adobe.stock.com

Was muss für eine Förderung erfüllt werden?

Der Kredit kann für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnraum und besseren Schutz vor Einbrüchen eingesetzt werden. Er kann außerdem verwendet werden, wenn Sie umgebauten Wohnraum kaufen wollen. Der Zuschuss ist für einen besseren Schutz vor Einbrüchen angedacht. Zur Verbesserung des Einbruchschutzes dienen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Einbau von einbruchsicheren Türen und Fenstern
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Türen und Fenster: Zu diesen Systemen zählen Zusatzschlösser und Riegel.
  • Einbau von Kamerasystemen, Gegensprechanlagen, Notrufsystemen und intelligenten Türschlössern

Diese Systeme haben das Ziel, einen Einbruch zu erschweren. Je länger sich Einbrecher und Einbrecherinnen mit dem Öffnen von Türen und Fenstern beschäftigen müssen, desto höher das Risiko, entdeckt zu werden. Daher geben sie ihr Vorhaben schnell auf, wenn der Einstieg in die Wohnung oder das Haus ein zu großes Hindernis darstellt. Vorbeugende Maßnahmen wirken außerdem abschreckend und beugen einem Einbruch dadurch vor.

Das erhalten Sie bei einem Investitionszuschuss

Ein Investitionszuschuss bietet Ihnen die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent Ihrer Investitionskosten als Zuschuss zu erhalten. Dies bezieht sich auf Investitionen von maximal 120.000 Euro. Dementsprechend liegt der maximale Zuschuss bei 48.000 Euro. Der Vorteil eines Zuschusses ist, dass Sie diesen nicht zurückzahlen müssen. Er dient dazu, dass Sie das Eigenheim zu einem Effizienzhaus sanieren können. Auch hier müssen Sie nachweisen, dass Ihr Sanierungsvorhaben den Vorgaben der KfW entspricht.

Wer wird gefördert?

Die Programme der KfW richten sich nur an Privatleute. Die Förderung ist unabhängig vom Alter. Für die Förderung müssen Sie Eigentümer oder Eigentümerin eines Ein- oder Zweifamilienhauses sein oder eine entsprechende Immobilie kaufen. Sie können außerdem Mitglied einer Eigentümergemeinschaft oder Mieter beziehungsweise Mieterin sein. Unternehmen und gewerbliche Vermieter und Vermieterinnen können jedoch nicht durch die KfW gefördert werden. Sobald Ihr Vorhaben den Kriterien der KfW entspricht, können Sie eine entsprechende Förderung beantragen.

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