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Ist die Videoüberwachung an Schulen erlaubt?

Ist die Videoüberwachung an Schulen erlaubt?

Eine Videoüberwachung an öffentlichen Bereichen ist immer häufiger zu finden. Es gibt unterschiedlichste Gründe dafür, aber ebenso einige Argumente dagegen. Auch an Schulen wird die Videoüberwachung regelmäßig in Betracht gezogen. Wir von Benz-Alarm in Stuttgart und Ludwigsburg erläutern Ihnen in diesem Ratgeber die Vor- und Nachteile der Videoüberwachung an Schulen und erläutern, ob dies überhaupt erlaubt ist.

Wann Videoüberwachung an Schulen sinnvoll sein kann

Schulen sind wie andere öffentliche Bereiche häufig Schauplatz von Vandalismus und Verbrechen. Jedes Jahr entstehen dadurch hohe Schäden und die verantwortlichen Personen werden nur selten gefasst. Mit einer Videoüberwachung lassen sich Täter und Täterinnen leichter ermitteln und die Anlagen schrecken bereits im Vorfeld von der Tat ab. Auch bei Diebstählen oder anderen Delikten können Kameras ein Helfer für die Polizeiarbeit sein. Daher ist es aus dieser Sichtweise durchaus sinnvoll, eine flächendeckende Videoüberwachung an Schulen einzuführen.

Alarmanlage an einer Schule

Die Rechtsgrundlage für eine Videoüberwachung an Schulen – was erlaubt und was verboten ist

Schulen gehören zu den öffentlichen Bereichen, sodass hier sowohl das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze berücksichtigt werden müssen. Das ist auch der Grund, warum die Videoüberwachung an Schulen in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden muss.

Grundsätzlich gibt es aber einige Punkte, die bei der Videoüberwachung in ganz Deutschland beachtet werden müssen:

  • In Privatbereichen wie Umkleiden und Toiletten ist die Überwachung verboten
  • Kameras dürfen nur zur Wahrung des Hausrechts eingesetzt werden
  • Die schutzwürdigen Interessen der Schutzbedürftigen überwiegen

Es muss immer einen konkreten Anlass als Begründung für eine Kameraüberwachung geben. Werden beispielsweise mehrere Fahrräder an einem Abstellplatz der Schule gestohlen, kann dies als Begründung für die Überwachung der Abstellplätze durch eine Kamera dienen. Sie müssen dabei zusätzlich ein Schild installieren, das auf die Überwachung hinweist.

Penibel müssen Sie auch die Datenschutzgesetze in Bezug auf die Datenspeicherung beachten. Informieren Sie sich daher vorab genau, wie lange Sie die Aufnahmen sichern dürfen.

Videoüberwachung: Pro und Contra abwägen

Ist eine Videoüberwachung an Schulen sinnvoll oder nicht? Über diese heikle Frage streiten auch regelmäßig Fachleute und es gibt viele Pro- und Contra-Argumente, die vorab genau abgewogen werden müssen.

Pro
Für eine Videoüberwachung spricht, dass es jedes Jahr an Schulgebäuden oder den umliegenden Bereichen zu hohen Kosten durch Vandalismus und Beschädigungen kommt. Fenster werden eingeworfen, Wände besprüht und Türschlösser beschädigt. Eine Videoüberwachung dient als wirksame Abschreckungsmaßnahme und hilft bei der Suche nach den Tätern und Täterinnen.

Während des Schulbetriebs sind Verbrechen keine Seltenheit. Gewalt, Diebstähle und andere Delikte lassen sich durch eine Videoüberwachung besser ermitteln und verfolgen. Auch Extremsituationen wie Amokläufe sind durch Kameras besser zu ermitteln und auch vorzubeugen.


Contra
Gegen die Videoüberwachung spricht, dass die Installation der Systeme und der Unterhalt teuer sind. Wenn die Videoüberwachung flächendeckend Einzug hält, verursacht dies hohe Kosten, die womöglich dringender an anderer Stelle gebraucht werden.

Die Privatsphäre der Jugendlichen und Kinder kann durch die Videoüberwachung verletzt werden. Allein aus diesem Grund sollte die Videoüberwachung sehr kritisch betrachtet werden. Hinzu kommt, dass die Daten schnell in falsche Hände geraten und missbräuchlich verwendet werden könnten. Die Risiken sollten also immer sorgfältig abgewogen werden.

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