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Wer zahlt den Einbruchschutz in einer Mietwohnung? Mieter oder Vermieter?

Wer zahlt den Einbruchschutz in einer Mietwohnung? Mieter oder Vermieter?

Ein Einbruch ist für viele Mieter ein absoluter Albtraum, daher ist guter Einbruchschutz umso wichtiger. Dadurch können Einbrecher abgeschreckt werden und gelangen gar nicht erst ins Haus. Eine Frage, die sich Mieter immer stellen, ist, wer für die Kosten des Einbruchschutzes aufkommen muss. Um den individuellen Bedarf festzustellen, bieten wir von Benz-Alarm GmbH Sicherheitssysteme Ihnen eine kostenlose Erstberatung und planen dann auf Wunsch die Installation und Inbetriebnahme von Sicherheitsmaßnahmen. Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Einbruchschutz in Ihrer Mietwohnung.

Haus und Symbol für Einbruchschutz
© adobeStock/sdecoret

Pflichten des Vermieters beim Thema Einbruchschutz

Der Vermieter ist nicht dafür zuständig, die Einbruchsicherheit durch eine Alarmanlage oder gesonderte Vorrichtungen zu verbessern. Er muss gleichwohl bauliche Mängel beheben, die einen Einbruch vereinfachen würden. Lässt sich eine Tür oder ein Fenster nicht richtig schließen, dann muss der Vermieter hier selbstverständlich handeln. Sicherheitsschlösser darf der Vermieter einbauen, jedoch ist er dazu nicht verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, wenn ein erhöhtes Einbruchsrisiko vorhanden ist, beispielsweise wenn in der Umgebung verstärkt Einbrüche beobachtet wurden. Ist das Risiko eines Einbruchs erhöht, kann der Vermieter dazu veranlasst werden, den Schutz zu erhöhen. Dies ist aber jeweils individuell zu bewerten und wir empfehlen in einem solchen Fall, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Vermieter/Mieter eine Lösung finden.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen erhöhten Einbruchschutz im Mietvertrag zu verankern. In diesem Fall ist festgelegt, dass der Vermieter diesen Schutz zu gewährleisten hat, jedoch kann er mit den Kosten eine höhere Miete rechtfertigen. Gleiches gilt bei Umbaumaßnahmen, die den Einbruchschutz verbessern, denn diese erhöhen auch den Wert der Wohnung und können daher auf den Mieter umgelegt werden.

Das können Mieter selbst tun, um den Schutz zu verbessern

Der Mieter darf ohne Zustimmung keine Veränderungen an der Wohnung vornehmen, die die Bausubstanz verändern. Er ist außerdem verpflichtet, alle Veränderungen bei Auszug wieder rückgängig zu machen. Zu den Umbaumaßnahmen, die der Mieter regelmäßig durchführen darf, wenn er sich die Zustimmung des Vermieters einholt, gehören:

  • Neue Türschlösser oder Türspione
  • Verstärkung der Wohnungstür
  • Fenstergriffe gegen abschließbare Griffe austauschen
  • Einbau eines Querriegels mit Extraschloss

Mieter sollten außerdem darauf achten, dass Fenster und Türen stets gut verschlossen sind, wenn die Wohnung verlassen wird. Das erschwert es den Einbrechern deutlich, in Ihre Wohnung zu gelangen und sichert Ihr Hab und Gut.
Wer im Urlaub ist, sollte darauf achten, dass der Briefkasten regelmäßig geleert wird. Eine Zeitschaltuhr für Rollos und Licht sorgt für zusätzliche Sicherheit. Sie suggeriert einem Beobachter, dass die Bewohner im Haus sind und ein Einbruch daher zu riskant ist. Aus dem Grund raten wir auch dringend davon ab, einen geplanten Urlaub online zu verkünden. Das Risiko, dass ein Einbrecher dies als Einladung wertet, ist zu hoch. Unabhängig vom eingebauten Einbruchschutz hilft auch eine aufmerksame Nachbarschaft, die Einbrecher abzuschrecken.

Einbrecher an der Türe - Einbruchschutz bei Benz-Alarm in Stuttgart und Ludwigsburg
© adobeStock/135pixels

Haftung im Falle eines Einbruchs

Kommt es trotz aller Maßnahmen zu einem Einbruch, dann muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, die an kaputten Türen, Schlössern oder Fenster entstehen. Er ist zudem verpflichtet, diese zeitnah erneuern zu lassen. Der Hausrat ist dagegen durch den Mieter abzusichern. Hier greift die Hausratversicherung, sofern eine abgeschlossen wurde. Für Schäden am Hausrat oder gestohlenen Hausrat muss der Vermieter nur dann aufkommen, wenn er durch Bauschäden den Einbruch erst ermöglicht hat; ein Beispiel hierfür wäre eine defekte Eingangstür, durch die Einbrecher eindringen konnten. Gerne beraten wir Sie eingehend dazu, mit welchen Maßnahmen der Sicherheitstechnik Sie einem Einbruch effektiv vorbeugen können.

Ein Kommentar zu “Wer zahlt den Einbruchschutz in einer Mietwohnung? Mieter oder Vermieter?

  1. Sie schreiben, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, bessere Maßnahmen zum Einbruchsschutz einbauen zu lassen, wenn es in der Gegen vermehrt zu Einbrüchen kommt. Gibt es dazu Regelungen? Wir wohnen in Hamburg St. Georg, das ist ein hippes Problemviertel. Es kommt hier schon zu Einbrüchen.

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